Sicherheit im Praktikum

Nahezu jedes Regelwerk (ChemG, GefStoffV, TRGS526, etc.) das sich mit Laboratorien oder Gefahrstoffen befasst fordert für Personen, die mit Gefahrstoffen umgehen eine mindestens jährliche und gegebenenfalls zusätzlich Orts- und/oder verfahrensbezogene Sicherheitsunterweisung.

Im Fall der Saalpraktika organisieren die Praktikumsleiter die erforderliche Unterweisung der Studenten. Im Fall der Bachelorarbeiten und Forschungspraktika müssen die Studenten selbst sicherstellen, dass sie die nötigen Unterweisungen besucht haben um sicher zu stellen, dass die Bachlorarbeit oder das Praktikum zum vereinbarten Zeitpunkt begonnen werden kann (und nicht erst die nächste Unterweisungsgelegenheit abgewartet werden muss). Die Unterweisungen werden (siehe untenstehende Liste) im Schnitt alle vier Monate angeboten. Wer dies versäumt oder zu Beginn der Bachelorarbeit oder eines Forschungspraktikums falsche Angaben zur letzten Unterweisung macht, wird vom Praktikum ausgeschlossen!
Die Orts-spezifische Kurzeinweisung durch den Betreuer ersetzt nicht den Besuch der allgemeinen Sicherheitsunterweisung

Sicherheitsunterweisungen werden zu den folgenden Gelegenheiten angeboten:

  • Sicherheitsunterweisung zu Beginn des Organisch-chemischen Praktikums für Chemiker.
    Diese deckt das Grundpraktikum und das Synthesepraktikum (innerhalb eines Jahres) ab. Wird eine Bachelor-Arbeit im Bereich Organische Chemie bereits in der vorlesungsfreien Zeit nach dem fünften Semester absolviert, dann ist eine Unterweisung in die Labor-spezifischen Einrichtungen ausreichend.
  • für Bachelor-Arbeiten in der Organischen Chemie, die während des sechsten Semesters absolviert werden, ist der Besuch der Sicherheitsunterweisung zu Beginn des Sommersemesters verpflichtend
  • Sicherheitsunterweisung zu Beginn des Master-Studiums
    Studierende, die einen Studienschwerpunkt Organische Chemie belegen oder sich ein Forschungspraktikum in Organischer Chemie als Wahlfach anerkennen lassen wollen, müssen ebenfalls an einer Sicherheitsunterweisung teilnehmen. Diese findet am Ende der Vorlesungszeit im Sommersemester statt. Termine werden in der Rubrik Forschungspraktikum veröffentlicht.
  • Eine Sicherheitsunterweisung für das Organisch-chemische Praktikum der Lehramtsstudierenden findet jeweils Ende August statt.
  • Eine Sicherheitsunterweisung für das Organisch-chemische Praktikum der Chemie-Ingenieure findet jeweils im Januar statt.
  • Eine Sicherheitsunterweisung für die Organisch-chemischen Praktika der Biochemiker und Molekularen Biotechnologen findet jeweils im Dezember statt.